Fluggepäck: 42 Mio. Koffer und Taschen auf Irrwegen

Es gibt zwei Sorten Flupgepäck: Handgepäck und „lost luggage“ – Airlines verlieren jährlich eine Mio. Gepäckstücke – 42 Mio. Koffer und Taschen auf Irrwegen

Insgesamt 42 Mio. Gepäcksstücke
haben die Fluggesellschaften im Jahr 2007 nicht ordnungsgemäß
abgefertigt. Eine Mio. davon ist nach Angaben des Air Transport Users
Council AUC http://www.auc.org.uk überhaupt verloren gegangen und nicht
mehr aufgetaucht. Was die Konsumentenschutzorganisation vielen
Fluglinien vorwirft, ist die schlechte und nicht ausreichende
Kompensation nach Verlusten oder verspäteter Auslieferung. Einige der
Airlines haben erklärt, das Gepäckservice verbessern zu wollen,
allerdings kritisiert das AUC die mangelnde Schadenersatzleistung
seitens der Fluglinien für die verspätete Lieferung. Die Kritik betrifft
auch die geringen Kompensationen nach dem Verlust des Gepäcks, wenn
nicht Rechnungen zum Nachweis mitgeliefert werden.

„Verspätetes Gepäck kann viele Gründe haben. Unter anderem zählen
hierzu: kurzfristige Umbuchung des Passagiers auf einen anderen Flug,
Übergewicht des Flugzeuges, abgerissener Gepäckslabel, Fehler beim
Einchecken, technische Probleme in der Gepäckszentrale oder Fehlleitung
beim Umsteigen“, so Margot Kapfer, Pressesprecherin von Air France. Eine Entschädigung gibt es
nur für einen tatsächlich durch die Verspätung entstandenen Schaden. Das
bedeutet, dass etwa eine Ersatz-Zahnbürste, nötigste Pflegemittel und
notwendige Bekleidung gekauft werden musste. Die Fluggesellschaft kann
sich der Haftung nur entziehen, wenn sie nachweist, dass sie alle
zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. Eine
reine Reisepreisminderung wegen Gepäckverspätung sieht diese Verordnung
jedoch nicht vor.

„KLM-Air France entschädigt Passagiere nach dem international
vereinbarten Montrealer Abkommen“, so Kapfer. „Der Passagier muss sich,
wenn sein Gepäck nicht da ist, umgehend an den Lost & Found-Schalter in
der Ankunftshalle wenden. Dort wird der Vorgang aufgenommen, und eine
Referenznummer wird ausgehändigt. Auszufüllen ist ein Fragebogen mit der
genauen Beschreibung des Gepäcks und des Inhaltes“, erklärt Kapfer das
Prozedere. Alle Ausgaben müssen mit Quittungen belegt werden und
innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks, in
schriftlicher Form an das befördernde Unternehmen angezeigt werden.

„Unabhängig davon, ob es sich um eine Gepäcksverspätung oder einen
-verlust handelt, werden angemessene Kosten innerhalb der Höchsthaftung
des Montrealer Abkommens gegen Rechnung ersetzt.“ Die Höchsthaftung
beträgt 1.000 Sonderziehungsrechte pro Passagier, was in etwa 1.100 Euro
entspricht.

„Was die AUC den Airlines vorwirft, ist die Tatsache, dass diese allzu
oft versucht, das Schadensrisiko auf den Passagier abzuwälzen“, so
AUC-Vositzende Tina Tietjen. Dass die Zahl der verlorenen bzw. verspätet
eingelangten Gepäcksstücke rasant ansteigt, könne man anhand der Zahlen
feststellen. 2005 waren es 30 Mio. Gepäcksstücke, die zu spät
ausgeliefert oder verloren wurden, 2006 waren bereits 34 Mio. betroffen.
Mit steigenden Passagierzahlen gehen die AUC-Experten davon aus, dass
diese Zahl auf 70 Mio. Gepäcksstücke bis 2019 ansteigen könnte. Wolfgang Weitlaner

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