Wenn der Aprilscherz teuer wird

Der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf
(DRAZ) weist darauf hin, dass pünktlich zum 1. April eine Neuregelung
in Kraft tritt, die Aprilscherze ab sofort zum teuren Spaß werden
lässt. Laut DRAZ erlangt damit fast unbemerkt von der Öffentlichkeit
eine Verordnung Rechtsgültigkeit, die es Vater Staat erlaubt, eine
Gebühr von zehn Euro für jeden Aprilscherz zu erheben. Ähnlich wie
bei der Gebührenregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
werden Verstöße mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Verantwortliche
Stelle hierfür ist die staatseigene Bundeszentrale für deutsche
Sprache (BdS). Verbraucherschützer haben bereits eine Klagewelle
gegen die ihrer Meinung nach die Meinungsfreiheit des einzelnen
Bürgers einschränkende Regelung angekündigt.

Besondere Vorsicht rät DRAZ bei Aprilscherzen, die in
schriftlicher Form und in der Öffentlichkeit geäußert werden:
„Wird
ein Aprilscherz in einer größeren Gruppe geäußert, oder in
Pressemitteilungen, im Internet oder in Printmedien veröffentlicht
und als solcher im Nachhinein kenntlich gemacht, so fällt eine Gebühr
an und bei Nichtbezahlen droht ein Bußgeldbescheid“, erläutert
Michael Steinmetz vom Deutschen Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ).
Für
den privaten und familiären Bereich gibt Steinmetz jedoch Entwarnung.
„Im Freundes- und Familienkreis ist die Gefahr natürlich weiterhin
gering, dass die falschen Ohren mithören und ein Bußgeld dadurch
fällig wird.“

Nach Ansicht von DRAZ sind die von Experten geschätzten jährlichen
Mehreinnahmen von 270 Millionen Euro für die Staatskasse jedoch zu
hoch angesetzt. Grundlage hierfür bilde eine Hochrechnung, dass etwa
27 Millionen Aprilscherze pro Jahr in Deutschland gemacht werden.
Da
jedoch im privatem Bereich die Aprilscherze wohl weiterhin
unangetastet bleiben, seien vor allem die schriftlich verfassten und
in der Öffentlichkeit verbreiteten Aprilscherze betroffen. Hier liege
man jedoch nur bei etwa 9,5 Millionen Aprilscherzen, was in etwa 95
Millionen Euro entspricht. Bei weitergehenden Fragen bietet der
Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ) Ratsuchenden unter der
kostenlosen Telefon-Hotline 0800 / 5009010 rund um die Uhr direkte
Rechtsberatung an.

www.draz.de

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