R-Gespräche

BGH erhoeht Schutz vor teuren R-Gespraechen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verbraucherrechte bei R-
Gespraechen gestaerkt. Nehmen Minderjaehrige ein teures R-Gespraech
entgegen, muessen die Eltern die Rechnung nicht unbedingt bezahlen.

www.golem.de/0603/44072.html

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