So genannte „Smoothies“ erobern seit einiger Zeit die Supermarktregale. Die dickflüssigen, fruchthaltigen Produkte werben damit, eine besonders bequeme Art des Verzehrens von gesundem Obst zu sein. Attraktiv erscheinen Smoothies auch, weil sie ein neuartiges Trendprodukt darstellen. Doch gerade diese Neuartigkeit stellt Verbraucher, Hersteller und Inverkehrbringer vor Herausforderungen.
Im Rahmen eines Untersuchungsprogrammes wurden im Lebensmittelinstitut Braunschweig des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 44 Proben von Smoothies unter die Lupe genommen. Die relativ hohe Beanstandungsrate von 41 Prozent (18 Proben) lässt sich vermutlich auf die noch mangelnde Erfahrung der Hersteller und Inverkehrbringer etwa hinsichtlich der Stabilität des Produktes oder der korrekten Warenkennzeichnung zurückführen.
Kennzeichnungsmängel und irreführende Angaben bildeten den Hauptgrund für Beanstandungen. Mehrfach war auf den Verpackungen ein höherer Vitamin-C-Gehalt angegeben, als tatsächlich enthalten war. Acht Proben wurden wegen unzureichender Nährwertkennzeichnung beanstandet. Auch fehlende oder unzureichende Verkehrsbezeichungen bildeten ein Problem. Die Angabe „Smoothie“ reicht allein nicht aus. Eine beschreibende Verkehrsbezeichnung z.B. als „Zubereitung aus Frucht (Fruchtpüree, Fruchtstücken) und Fruchtsaft“ ist Vorschrift und soll den Verbrauchern genaueren Aufschluss über das Produkt geben.
Sinnvoll ist diese Angabe auch, da noch keine lebensmittelrechtliche Definition des Produktes „Smoothie“ existiert. Zwar werden die Erzeugnisse allgemein als Ganzfruchtsäfte beschrieben, die hauptsächlich aus Fruchtmark, bzw. Püree hergestellt werden. Ihre sämige, dickflüssige Konsistenz begründet den Namen „Smoothie“ (engl.: smooth – glatt, cremig). Da es jedoch keine verbindliche Definition der Trendschöpfung gibt, besitzen die angebotenen Erzeugnisse die unterschiedlichsten Zusammensetzungen, Mindesthaltbarkeiten und Lagerungsansprüche. Da die Hersteller verpflichtet sind, die Zutaten des Produkts auf der Verpackung aufzulisten, lohnt es sich, das Etikett genau zu studieren. Aus der Zutatenliste kann der Verbraucher ersehen, welche Fruchtanteile oder Zusatzstoffe enthalten sind.
Mit kritischem Blick sollten die Verbraucher auch einige Werbeslogans betrachten. Mancher Smoothie wird mit dem Hinweis angepriesen, dass der Genuss des Produkts eine Portion Obst am Tag ersetzen kann. Aus wissenschaftlicher Sicht muss jedoch angemerkt werden, dass ein verarbeitetes Erzeugnis nicht mit frischem Obst oder Rohkost gleichzusetzen ist. Zudem ist der Zuckergehalt in den Trendgetränken hoch. Mit dem Verzehr eines Smoothies von 200 ml kann der Konsument schon über ein Drittel der empfohlenen täglichen Zuckerzufuhr zu sich nehmen. Bequem ist der Griff zum Smoothie sicherlich, doch gesünder ist der Griff zum frischen Obst.
Nähere Informationen finden Sie unter www.laves.niedersachsen.de