Der Etikettendolmetscher

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Aromen

Aromen gelten nicht als Zusatzstoffe, sondern als Zutaten. Sie sollen Lebensmitteln einen besonderen Geruch oder Geschmack verleihen. Dabei handelt es sich meistens um komplexe Gemische von verschiedenen Aromastoffen. Sie werden in der Zutatenliste mit dem Wort „Aroma“ oder einer genaueren Bezeichnung oder Beschreibung angegeben, zum Beispiel „Erdbeeraroma“ oder „Extrakt aus Pfefferminz“.
Der Zusatz „natürlich“ bedeutet, dass das Aroma ausschließlich aus natürlichen Aromastoffen oder Aromaextrakten besteht. Natürliche Aromen werden durch enzymatische, mikrobiologische oder physikalische Verfahren aus Ausgangsstoffen pflanzlicher oder tierischer Herkunft gewonnen. Naturidentische Aromen sind durch chemische Verfahren gewonnene Aromastoffe, die einem Stoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft gleichen. Künstliche Aromastoffe sind durch chemische Synthese gewonnene Aromastoffe, die aber nicht mit einem Stoff chemisch gleich sind.
Wird zusätzlich noch die Herkunft des Aromas angegeben (z. B. „natürliches Erdbeeraroma“), dann muss das Aroma fast ausschließlich aus diesem Lebensmittel stammen.
Werden Koffein oder Chinin als Geschmacksstoffe zugesetzt, dann muss das Wort „Chinin“ oder „Koffein“ in der Zutatenliste direkt hinter dem Begriff „Aroma“ genannt werden.

aid, Franziska Röseberg

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