Markierung von Schlachtnebenprodukten für mehr Verbrauchersicherheit-Zwischenergebnisse des Forschungsvorhabens in Brüssel vorgestellt.
Bei der Schlachtung gesunder Tiere fallen Nebenprodukte an, die zwar nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind aber z.B. in der Tierfutterherstellung durchaus noch Verwendung finden.
Je nach Nutztierart kann dieses Material fast bis zur Hälfte des Gewichtsanteiles des geschlachteten Tieres ausmachen, nicht nur aus ethischen Gründen ist deshalb eine sinnvolle Verwertung geboten.
Diese „Kategorie 3“ (Kat 3) genannten tierischen Nebenprodukte waren in der Vergangenheit häufig bei kriminellen Vorgängen das für die Fleischverarbeitung illegal verwendete Ausgangsmaterial. Es wurde bei sogenannten „Gammelfleisch“-Vorfällen für die Herstellung verschiedener, für den menschlichen Verzehr vorgesehener Produkte verwendet.
Um dieses vorsätzliche Vorgehen in Zukunft wirksam verhindern zu können, hatte der niedersächsische Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen vor einigen Monaten ein Projekt zur Erforschung einer brauchbaren Markierung von Kategorie 3-Material auf den Weg gebracht.
Unter der Leitung von Prof. Dr. Manfred Coenen wurden seitdem an der Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig verschiedene Farbstoffe auf ihre Tauglichkeit zur Farbmarkierung getestet.
Hierbei waren verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:
Die zu verwendenden Marker sollten futtermittelrechtlich zugelassen und optisch leicht erkennbar sein, sie durften nicht leicht abgewaschen werden können, sollten aber bei der Herstellung der Tiernahrung durch Erhitzen ihre färbende Eigenschaft verlieren. Gleichwohl sollten sie, um illegale Verwendungen vollends auszuschließen, auch nach einer Weiterverarbeitung noch leicht nachzuweisen sein. Letztlich sollte durch die Markierung aber weder die Akzeptanz bei den Heimtieren noch bei deren Besitzern beeinträchtigt werden.
Bei der Präsentation der bisherigen Forschungsergebnisse vor deutschen – und EU – Vertretern der politischen und administrativen Ebenen sowie betroffener Wirtschaftsverbände in Brüssel konnte eine Auswahl von Farbstoffen vorgestellt werden, die im Labormaßstab diese Voraussetzungen vollständig erfüllen.
In den kommenden Monaten werden in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen verschiedene Markierungsstoffe auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Sowohl die Dosierungs- und Anwendungstechnik bei den Rohmaterialien muss erprobt werden als auch die Eignung unter den Standardbedingungen der Heimtierfutterproduktion. Zudem soll dabei die Markierung in Hinblick auf andere technische Verwendungsmöglichkeiten des betreffenden Materials, wie z. B. in der kosmetischen und pharmazeutischen Industrie, geprüft werden.
Verbraucherschutzminister Ehlen forderte auf dieser Veranstaltung die anwesenden EU-Vertreter auf, auch in ihren Reihen Akzeptanz für diese Lösung zu erzeugen. „Nur mit einem gemeinsamen Vorgehen innerhalb der EU wird es in Zukunft lückenloser als bisher möglich sein, illegale Geschäftspraktiken zu verhindern“. Nachdrücklich warb er für die niedersächsische Idee des Einfärbens bei gleichzeitiger Verwendbarkeit im Tierfutter, da so nicht nur dem Verbraucherschutz gedient sei sondern auch die vielen einwandfrei produzierenden Betriebe vor kriminellen Machenschaften wirkungsvoll geschützt werden können.
Mit abschließenden Ergebnissen wird in ca. einem Jahr zu rechnen sein.