Discotheken wehren sich gegen absolutes Rauchverbot

Weitere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig

Mit Unterstützung des Bundesverbandes deutscher
Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA Bundesverband) wurde Anfang April
eine weitere Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
eingereicht. Drei Discothekenunternehmer aus Baden-Württemberg, alle Mitglied
im Discothekenverband BDT, wehren sich beim höchsten deutschen Gericht gegen
das absolute Rauchverbot in Discotheken.

„In Baden-Württemberg wie auch in einigen anderen Bundesländern haben Discotheken
nicht die Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten. Umfragen in den letzten
Monaten ergaben bei den betroffenen Discotheken Umsatzrückgänge von
durchschnittlich 30 Prozent. Diese massive, wirtschaftliche Betroffenheit durch
das absolute Rauchverbot hat der Verband zum Anlass genommen, das
Nichtraucherschutzgesetz einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen“,
erklärt Rechtsanwalt Stephan Büttner, Geschäftsführer des BDT im DEHOGA
Bundesverband. Nach Auffassung des Verbandes ist das Nichtraucherschutzgesetz
verfassungswidrig, da es vor allem gegen die grundgesetzlich geschützte
Berufsausübungsfreiheit sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Die Hauptbeschwerdeführer, die Geschäftsführer Wolfgang Wirsing und
Patrick Geis von der Discothek „Musikpark Heilbronn“, sehen im absoluten
Rauchverbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre unternehmerische
Freiheit und hierdurch ihre berufliche Existenz gefährdet.

Nach Ansicht des BDT enthält das Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg
einen eklatanten Wertungswiderspruch: Es sei nicht nachvollziehbar, warum
Discotheken, die ausschließlich Erwachsenen den Zutritt gewähren, vom Gesetz
her schlechter gestellt werden als andere gastronomische Betriebe, die einen
Raucherraum einrichten dürfen. Außerdem stelle sich die Frage, warum
Discotheken gegenüber Zelt-(Disco)veranstaltungen, zu denen Jugendliche
regelmäßig ungehindert Einlass finden und die gänzlich vom Rauchverbot
ausgenommen sind, derart benachteiligt würden.

Der Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht
dürfte Ausstrahlungswirkung auch auf absolute Rauchverbote für Discotheken
in anderen Bundesländern entfalten, so der BDT.

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