Was tun bei einem Autounfall?

Trotz Blechschaden Osterurlaub genießen – Wenn’s kracht, hilft der Zentralruf bei der Schadenregulierung

Zu Ostern wird es in diesem Jahr besonders eng auf den Autobahnen. In sieben Bundesländern beginnen gleichzeitig die Ferien. Am Wochenende des 15. und 16. März werden viele Urlauber unter anderem aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gleichzeitig auf den Hauptverkehrsrouten unterwegs sein. Neben Stress bedeuten volle Straßen auch immer erhöhte Unfallgefahr. Deshalb ist es wichtig, gelassen zu bleiben und vorausschauend zu fahren. Doch was tun, wenn‘ s im Urlaub kracht? Wer sich die Ferienstimmung nicht verderben lassen will, sollte bei einem Unfall wissen, was zu tun ist. Erste Helfer sind häufig die 22.000 Notrufsäulen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen. Ist keine Notrufsäule in Sicht, hilft der gebührenfreie Handy-Notruf 0800 NOTFON D (0800 – 668366 3). Egal, ob ein Notruf über das Handy oder über eine Notrufsäule eingeht, der Anrufer wird direkt mit dem Notruf der Autoversicherer in Hamburg verbunden. Nach dem ersten Schreck ist die unkomplizierte Schadenregulierung oft das wichtigste Anliegen der Unfallbeteiligten. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft bei der Schadenregulierung im In- und Ausland.

Schnelle und einfache Schadenregulierung

Der Zentralruf der Autoversicherer ist nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. „Die Mitarbeiter beim Zentralruf ermitteln nach Angabe des Kennzeichens des gegnerischen Fahrzeugs und des Schadentags für jedes Fahrzeug die zuständige Versicherungsgesellschaft und deren Kontaktdaten“, erklärt Birgit Luge-Ehrhardt von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL). „Der Schaden sollte umgehend der Versicherung gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb einer Woche“, rät Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Der Geschädigte muss nicht warten, bis sich der Unfallgegner bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt. Er sollte die gegnerische Versicherung selbst benachrichtigen, um die Schadenregulierung einzuleiten. Im Jahr wird der Zentralruf Service etwa 2,1 Millionen Mal in Anspruch genommen. Die Schadenmeldung erfolgt meist telefonisch, aber auch per Fax, Post oder Internet. Fotos oder Skizzen der Unfallstelle, ein Unfallprotokoll und Zeugenaussagen sind hilfreich. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist. Bei Bagatellschäden reicht der Versicherung meist ein Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung, Kosten für einen Sachverständigen werden in der Regel nicht übernommen. Bei größeren Schäden werden meist Schadengutachter notwendig. Sinnvoll ist es, mit der Versicherung Rücksprache zu halten, um zu klären, welche Kosten übernommen werden.

Hilfe zur Schadenregulierung nach Auslandsunfall

Durch die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie wurde der Zentralruf zur staatlichen Auskunftsstelle für die Schadenregulierung nach Auslandsunfällen. Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland. Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten in der Vergangenheit die Regulierung solcher Schäden. Mit der Richtlinie wurde die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern der Europäischen Union vereinfacht. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in den Niederlanden Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der niederländischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer. Ist die ausländische Versicherung bekannt, kann sofort der Kontakt zum Beauftragten der ausländischen Versicherung hergestellt werden. Ist die ausländische Versicherung unbekannt, benötigen die Mitarbeiter beim Zentralruf das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, den Unfalltag und das Unfallland um den Beauftragten der niederländischen Versicherung zu ermitteln.

Dachträger & Co: Welches Zubehör ist mitversichert?

Egal, ob es in die Berge oder an die See geht, wie es mit dem Versicherungsschutz für Ski und Fahrrad aussieht, ist vielen Autofahrern unbekannt. Bei Gepäck, das außerhalb des Autos transportiert wird, muss darauf geachtet werden, dass die Halterungen mit dem Auto fest verbunden sind. Tipp: Nach einer Viertelstunde nochmals anhalten und die Befestigungen kontrollieren. In der Regel sind folgende Teile ohne Beitragszuschlag mitversichert: Dachträger für Fahrräder, Ski und Surfbretter, Anhänger-Vorrichtung und Dachgepäckträger. Stephan Schweda vom GDV rät: „Um ganz sicher zu sein, ist es sinnvoll, in den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) nachzuschauen. Dort findet sich eine Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile. Anhand dieser Liste können Sie überprüfen, welche Teile in der Kaskoversicherung genau mitversichert sind.“

Internet-Tipp: Noch mehr Informationen rund um die Schadenregulierung gibt es unter www.zentralruf.de und www.versicherung-und-verkehr.de .

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