Klarere Etiketten für Lebensmittel? – AK ist skeptisch
Die EU will die Lebensmittelkennzeichnung neu fassen und hat Ende Jänner einen Verordnungsentwurf vorgestellt. Die AK hat den Entwurf unter die Lupe genommen: Auf den ersten Blick gut, auf den zweiten Blick doch nicht so rosarot. Die neue EU Verordnung bringt zwar mehr Klarheit und setzt AK Forderungen um: alle geltenden Kennzeichnungselemente bleiben bestehen, Mindestschriftgröße kommt, verbindliche Nährwertkennzeichnung. Kritisiert wird von der AK allerdings, dass verbindliche Herkunftsangaben und eine konsumentenfreundliche Ampelkennzeichnung der Nährwerte fehlen. Ein besonderer Dorn im Auge ist der AK, dass die Kommission die vorgeschlagenen Bestimmungen der Kennzeichnung mittels Ermächtigung leicht ändern kann.
Mit der Lupe zum Einkauf? Lebensmitteletiketten mit klitzekleinen Schriftgrößen und mangelhaftem Farbkontrast sind nicht lesbar. Das zeigten AK Tests. „Die Lebensmittelkennzeichnung am Etikett stellt für Konsumenten wichtige Informationen für die Kaufentscheidung dar“, sagt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Die AK hat immer gefordert, dass Lebensmittel deutlich sichtbar und gut lesbar gekennzeichnet werden müssen.
Die EU Kommission hat den Entwurf zur Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung Ende Jänner vorgestellt. „Einige unserer Forderungen würden damit umgesetzt“, sagt Schöffl. So sollen alle derzeit bereits vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente bleiben, etwa Name und Anschrift der Firma, Erzeuger, Verpacker oder Verkäufer, Sachbezeichnung, Zutatenliste, Mindesthaltbarkeitsdatum. Für die Etiketten wird eine Mindestschriftgröße von drei Millimeter festgelegt, und auch der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund muss gut sein. Außerdem soll die Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Produkte für die Lebensmittelverbindlich sein.
Die AK beanstandet aber, dass eine Kennzeichnung der Herkunft oder des Ursprunges der Produkte mit der neuen Verordnung weiterhin nicht zwingend eingeführt wird. Die Kennzeichnung von Zusatzstoffen beschränkt sich weiterhin nur auf jene Stoffe, die im Endprodukt eine Wirkung aufweisen. Bei der Kennzeichnung von offen abgegebenen Waren wird nur für allergene Zutaten und den Zusatzstoff Schwefeldioxid ein verpflichtender Hinweis vorgeschrieben, weitere Informationen sind wieder nicht zwingend. Auch die von der AK geforderte leicht verständliche Ampelkennzeichnung der Nährstoffgehalte kommt nicht – also ob wenig (grün), mittel (gelb) oder viel (rot) zB Fett, Zucker oder Salz in einem Produkt drinnen ist. Besonders skeptisch sieht die AK, dass die EU Kommission jederzeit durch eine Durchführungsverordnung die Bestimmungen der Kennzeichnung abändern kann. „Das ist unakzeptabel. Die Gefahr ist hoch, dass die Lebensmittelkennzeichnung nachträglich zum Nachteil der Konsumenten verwässert wird“, kritisiert Schöffl.