Rauchfreie Bahn ab 1. September

Die Deutsche Bahn AG ist ab dem 1. September 2007 komplett rauchfrei. Dann gilt: In allen Zügen darf nicht mehr geraucht werden. Auch in den 5.700 Bahnhöfen ist Rauchen außer in speziell gekennzeichneten Raucherbereichen nicht mehr erlaubt.
„Wir unterstützen mit den Maßnahmen in unseren Zügen und Bahnhöfen die Bemühungen der Bundesregierung und gehen einen weiteren Schritt zum konsequenten Nichtraucherschutz“, sagte heute Hartmut Mehdorn, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG, vor Journalisten in Berlin. „Aus Erfahrung wissen wir, dass unsere Kunden ganz überwiegend positiv auf unseren Kurs reagieren.“

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Der Nichtraucherschutz in Deutschland kommt Zug um Zug voran. Am Freitag tritt das Bundesnichtraucherschutzgesetz in Kraft, das Nichtraucher vor Passivrauchen in den Gebäuden des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln schützt. Alle Züge der Deutschen Bahn werden rauchfrei. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie freiwilliges Engagement und gesetzliche Regelungen ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen und verstärken können. Ein wichtiger Tag für den Gesundheitsschutz in Deutschland.“

Neben den ICE und Intercity werden auch die Züge von DB Autozug, DB Nachtzug und CityNightLine komplett rauchfrei. In den 250 Speisewagen wird bereits seit 1991 und in den Bordbistros der Fernverkehrszüge seit Oktober vergangenen Jahres nicht mehr geraucht. Damit gehört die Deutsche Bahn zu den ersten Unternehmen in Deutschland, die ihre Gastronomie komplett auf rauchfrei umgestellt haben. Im Nahverkehr verkehren die Züge seit Juli dieses Jahres in allen Bundesländern als Nichtraucherzüge.

In den Bahnhöfen wurden jetzt die Raucherbereiche aus den Empfangsgebäuden und Unterführungen entfernt. Zu den Empfangsgebäuden zählen nicht die Bahnsteige. Hier wird es in rund 330 Bahnhöfen mit einem Reisendenaufkommen von mehr als 10.000 Reisenden pro Tag weiterhin Raucherbereiche geben. Die Bereiche sind neuerdings zusätzlich mit gelben Bodenmarkierungen und Rauchersymbolen gekennzeichnet. Bereits seit 2002 sind über 3.800 der 5.700 Bahnhöfe rauchfrei.

Für verpachtete und vermietete Flächen in den Gebäuden gelten in der Regel weiterhin spezielle Landesgesetze zum Nichtraucherschutz sowie das Hausrecht der Pächter und Mieter. Mit ihrer Entscheidung folgt die DB AG dem zum 1. September in Kraft tretenden „Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln“. Das Gesetz erstreckt sich auf Einrichtungen des Bundes, Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs sowie Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen.

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