Gentechnik: Verbraucherzentrale fordert Nachbesserungen

Gerd Billen: Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Wahlfreiheit der Verbraucher nicht sichergestellt

Nachbesserungen bei der Novelle des Gentechnikrechts hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert. „Wir begrüßen die Regelungen zur Haftung“, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. „Im Umgang mit gentechnisch veränderten Kulturpflanzen aber müssen die Interessen des Verbraucherschutzes noch deutlich nachgebessert werden.“ Durch unkonkrete Anforderungen an die gute fachliche Praxis würden Schutzziele beliebig. Heute hat das Bundeskabinett die Novelle des Gentechnikrechts gebilligt.

Der vzbv hatte den Kompromiss der Regierungsfraktionen Ende Juli zum Festhalten an der verschuldensunabhängigen gesamtschuldnerischen Haftung sowie das nach wie vor öffentlich zugängliche Standortregister begrüßt. „Jetzt kommt es aber darauf an, die Regelungen für die Praxis so zu gestalten, dass die Wahlfreiheit der Verbraucher und die gentechnikfreie Landwirtschaft geschützt werden“, sagt Billen. Der vzbv sieht dringenden Nachbesserungsbedarf in folgenden Punkten:

* Die Möglichkeit, mit nachbarschaftlichen Absprachen die Mindestabstände zu unterschreiten, muss gekippt werden. Dies führt dazu, dass sich gentechnisch veränderte Organismen (GVO) unbemerkt verbreiten können. „Wir brauchen verbindliche Regelungen für alle Beteiligten.“
* Gänzlich fehlen Abstandsregelungen zu privaten Grundstücken, Imkern, gentechnikfreien Regionen, Naturschutzgebieten und Saatguterzeugungsflächen. Billen: „Eine Vielzahl von Betroffenen wird derzeit nicht ausreichend berücksichtigt.“
* In der Verordnung zur guten fachlichen Praxis wird ein Schaden erst ab einer Schwelle von 0,9 Prozent angenommen. Dies ist nicht vereinbar mit den Vorgaben des EU-Kennzeichnungsrechts. Hier ist eindeutig geregelt, dass auch Verunreinigungen unterhalb der Schwelle von 0,9 Prozent zu kennzeichnen sind. Billen: „Ein Schaden tritt daher nicht erst ab 0,9 Prozent ein. Ware mit Verunreinigungen auch darunter ist bereits eingeschränkt vermarktbar“.

Gentechnik muss auch in tierischen Produkten sichtbar werden
Bisher sind tierische Produkte, die mit Futter aus GVO-Pflanzen erzeugt wurden, für Verbraucher nicht zu erkennen. Damit fehlt den Erzeugern jeder Marktanreiz auf gentechnisch veränderte Planzen zu verzichten. „Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen müssen so verändert werden, dass sich vor allem ein Markt für Futterpflanzen ohne Gentechnik entwickeln kann, um auch in Zukunft tierische Produkte ohne Gentechnik produzieren zu können“, sagt Billen.

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