Wer nicht leuchten will, muss blechen – ADAC: Geldbußen für Lichtmuffel in Europa
Während die meisten Autofahrer im Norden und Osten
Europas bereits ganzjährig auch tagsüber mit Licht fahren müssen,
gibt es im Süden und Westen des Kontinents vergleichsweise wenig
Regelungen. Insgesamt gilt in 20 europäischen Staaten eine
Lichtpflicht. Laut ADAC müssen Lichtmuffel mit Bußgeldern bis zu 200
Euro rechnen.
Hier die Geldbußen in den wichtigsten Ländern:
* Dänemark (ca. 70 Euro)
* Finnland (50 Euro)
* Italien (ab 35 Euro)
* Kroatien (ca. 40 Euro)
* Norwegen (ca. 190 Euro)
* Österreich (ab 15 Euro)
* Polen (ca. 52 Euro)
* Russland (bis ca. 200 Euro)
* Rumänien (ca. 12 Euro
* Schweden (ca. 55 Euro)
* Slowakei (ca. 54 Euro)
* Slowenien (ab 40 Euro)
* Tschechien (ca. 18 Euro)
* Ungarn (ca. 40 Euro)
Weil das Fahren mit Licht in Bulgarien, Frankreich, der Schweiz
und in Deutschland lediglich eine Empfehlung darstellt, drohen dem
Fahrer hier keine Sanktionen. Während in 17 europäischen Ländern die
Lichtpflicht auf allen Straßen gilt, muss diese in Italien, Russland
und Ungarn nur auf den Autobahnen und außerorts beachtet werden. Eine
jahreszeitliche Lichtpflicht besteht ausschließlich in der Slowakei
und zwar von Mitte Oktober bis Mitte März.
Lichtpflicht bedeutet in der Regel, dass auch tagsüber mit
Abblendlicht gefahren werden muss. Fahrzeuge, die mit Tagfahrleuchten
ausgerüstet sind, dürfen diese in Österreich, Italien sowie in den
skandinavischen Ländern benutzen. In den anderen Ländern mit
Lichtpflicht werden sie überwiegend toleriert.
Wer gegen die Lichtpflicht verstößt, riskiert nicht nur eine
Geldbuße, ihm drohen auch haftungsrechtliche Nachteile, wie zum
Beispiel eine Minderung der Schadenersatzleistung. Dabei kommt es
jedoch immer auf den Einzelfall an. Geklärt werden muss, ob das
fehlende Licht ursächlich für den Unfall war.