Nicht selten ist der letzte Umzugskarton schon
ausgepackt, bevor der Telefon- und Internetanschluss vom
Netzbetreiber freigeschaltet wird. Ebenso stellt die Abmeldung der
Anschlüsse für die alte Wohnung, aufgrund langer Kündigungsfristen,
oft ein weiteres Ärgernis dar. Deutlich einfacher gestaltet sich
dagegen die Mitnahme eines Internet-Telefonanschlusses. Im Vergleich
zum Festnetz ist Voice over IP nicht nur günstiger, sondern auch
flexibler. Der VoIP-Anbieter sipgate hat Wichtiges zum Thema
‚Internet-Tefefonie und Umzug‘ zusammengefasst.
1. Wohungswechsel im Stadtgebiet: Ortsrufnummer behalten und
verbunden bleiben
Bei Umzügen innerhalb der Stadt bleibt die Ortsrufnummer des
VoIP-Anschlusses erhalten. Darüber hinaus sind Kunden während der
Umzugsphase trotz Breitband-Abstinenz per Internet-Telefonie
erreichbar. Dafür ist eine Rufumleitung z.B. auf das Handy zu
schalten, die der Kunde in seinem Account selbst einrichtet. Der
Servicevorteil gegenüber dem Festnetz wird dadurch möglich, dass
VoIP-Provider ihren Dienst virtuell über das Internet anbieten. Der
Aktionsradius des Festnetzanschlusses ist hingegen auf den häuslichen
Gebrauch begrenzt. Aufgrund der Netzunabhängig von sipgate können
Kunden zudem ihre VoIP-Hard- und Software an jedem verfügbaren
Breitbandanschluss anschließen, um zu telefonieren.
Mit Ummeldung des Wohnsitzes ist der Kunde vertraglich dazu
verpflichtet, die neue Anschrift unverzüglich in der
Account-Verwaltung des VoIP-Anschlusses zu hinterlegen. Damit wird
sichergestellt, dass bei Notrufen Rettungskräften die aktuelle
Adresse vorliegt. Die Auflage kommt insbesonder bei Röchelrufen zum
Tragen, bei denen es Verletzte nicht mehr möglich ist, sich
mitzuteilen.
2. Noch kein Internetanschluss: Nachbarschaftshilfe via WLAN
schafft Erreichbarkeit
Ist der Breitbandanschluss für die neue Wohnung noch nicht
freigeschaltet, können Kunden mit Hilfe freundlicher Nachbarn
trotzdem Gespräche per Internet-Telefonie führen. Möglich machen dies
WLAN-Netze, die eine drahtlose Verbindung zum Internet herstellen.
Erhalten Zugezogene die Erlaubnis das WLAN-Netz des Nachbarn zu
nutzen, kann darüber ebenfalls auf den Internet-Telefonanschluss
zugegriffen werden. Telefoniert wird via Notebook mit einer
Telefon-Software oder mit einem Dual-Mode-Handy wie dem Nokia E70
oder Pirelli DP-L10, die neben Mobilfunk auch VoIP über WLAN
unterstützen.
3. In Wohngemeinschaften: direkte Aufschaltung des
Internet-Telefonanschlusses möglich
Ziehen Verbraucher in eine Wohngemeinschaft, die bereits einen
Breitbandzugang nutzt, ist lediglich die Adressänderung im
Kunden-Account vorzunehmen. Mit Anschluss der VoIP-Hardware an das
WG-Netzwerk ist der neue Mitbewohner dann dort durchgängig
erreichbar. Lange Wartezeiten bis zur Freischaltung des Anschlusses,
wie im Festnetz bei Wohnungswechseln oft üblich, gibt es bei
Internet-Telefonie nicht.
4. Eine andere Stadt: neue Ortsrufnummer innerhalb von Minuten
Ist das Umzugsziel eine andere Stadt, erhalten Kunden während der
Adressänderung von sipgate automatisch eine neue Ortsrufnummer. Nach
Abschluss des Vorgangs ist diese sofort aus allen Telefonnetzen
erreichbar. Gegenüber dem Festnetz verwalten Inhaber eines
Internet-Telefonanschlusses auch wesentliche Accountdaten selbst, was
Abläufe wie die Anforderung einer neuen Ortsrufnummer deutlich
beschleunigt. Da das Heimnetzwerk in der neuen Wohnung wieder zum
Einsatz kommt, ist eine erneute Konfiguration der VoIP-Hardware zudem
nicht nodwendig.
5. Umzug: Internet-Telefonie macht Festnetzanschluss überflüssig
Da Internet-Telefonie nur den Breitbandanschluss nutzt, wird der
herkömmliche Festnetzanschluss überflüssig. In der neuen Wohnung
könnten Verbraucher deshalb auf diesen verzichten. Die
Festnetzgrundgebühr, z.B monatlich 16,37 Euro im T-Home ‚Call
Plus‘-Tarif, kann so eingespart werden. Reine Breitbandanschlüsse
ohne Bindung an einen Festnetzanschluss werden bereits in über 200
Städten in Deutschland von verschiedenen DSL-Providern sowie
Kabelnetz-Betreibern angeboten.