Nur wenige Stunden nach der überraschenden Ankündigung eines für den Herbst geplanten Neustarts wurde George W. Kastner gestern von der Vergangenheit eingeholt. Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Bonner Generalanzeiger bestätigte, hat sie gegen Kastner ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei handele es sich nach Informationen des drink tank nicht um eine Routineuntersuchung wie sie nach Insolvenzverfahren üblich ist. Ermittelt wird auf den Tatbestand des Vergehens gegen das GmbH Gesetz vor allem im Hinblick auf Überschuldung und Insolvenzverschleppung sowie Bankrott. In der juristischen Diktion steht Bankrott für die in § 283 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) beschriebenen Insolvenzstraftaten. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer bei Überschuldung, drohender oder schon bestehender Zahlungsunfähigkeit Handlungen vorgenommen hat, durch die das Geschäftsvermögen unzulässig vermindert wird oder durch die der Bankrott verschleiert bzw. hinausgezögert wird oder werden soll. Die Ermittlungen stünden erst am Anfang, könnten aber sehr interessant werden. So ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Kastner hatte Anfang Januar für das Unternehmen Rungis Express, dessen langjähriger geschäftsführender Gesellschafter Kastner war, Insolvenz anmelden müssen. Als das Unternehmen nach einem mehrmonatigen Verfahren vom Insolvenzverwalter Andreas Ringstmeier zum Verkauf gestellt wurde, unternahm er mit seinen jetzigen Partnern den Versuch die Firma entschuldet und personell abgespeckt zurückzukaufen. In einem knallharten Bietergefecht kam ihm in der sprichwörtlich letzten Minute aber eine Investorengruppe um die Bremer Cool Chaine Group zuvor, die aufgrund ihres besseren Angebots den Zuschlag erhielt und das Unternehmen inzwischen als AG erfolgreich weiterführt.
Bereits während der Insolvenzphase waren Fakten bekannt geworden, die auf ein möglicherweise schuldhaftes Verhalten Kastners als Geschäftsführer schliessen liessen. So hatte bereits Ende Januar der Kölner Richter und Insolvenzexperte Prof. Dr. Heinz Vallender im Handelsblatt schwere Vorwürfe gegen Kastner erhoben und darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass der damalige Rungis-Chef mit dem Gang zum Amtsgericht so lange wartete, rechtliche Folgen haben könnte. Vallender damals: „Die deutsche Insolvenz-Ordnung (InsO) verpflichtet in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz einen Geschäftsführer, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. „Nach der aktuellen Rechtsprechung ist von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sobald mehr als fünf Prozent der Forderungen nicht beglichen werden können.“ Genau dies war aber offenbar spätestens seit Mitte 2004 der Fall als es dem Unternehmen nicht mehr gelang für seine Bilanz 2003 das Testat eines Wirtschaftsprüfers zu bekommen. Ermittelt wird nach Informationen des drink tank u.a. auch im Hinblick darauf, ob der Firma kurz vor der Insolvenz grösssere Geldbeträge entzogen und möglicherweise während des bereits eröffneten Verfahrens Vermögenswerte beiseite geschafft wurden. Quelle: http://drinktank.blogg.de/