Pauschalreise: Richtig reklamieren, Geld zurückbekommen

Was tun, wenn Anschläge das Urlaubsland erschüttern oder der Ferienort von einer Naturkatastrophe betroffen ist? Wird der Urlaub wegen höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt, können Reisende den Vertrag vor und auch während einer Reise kündigen. Ein Rücktritt ist zudem möglich, wenn der Veranstalter nach Buchung die Reiseleistung maßgeblich ändert oder den Preis deutlich erhöht. Worauf bei der Kündigung des Reisevertrags oder dem Einfordern einer Ersatzreise zu achten ist, zeigt der Ratgeber „Richtig reklamieren – das Handbuch mit 134 Musterbriefen“ der Verbraucherzentrale NRW.

In einem separaten Kapitel rund um die Pauschalreise erklärt das Buch, auf welche Rechte Urlauber gegenüber dem Veranstalter pochen können und wie eine reibungslose Abwicklung gelingt. Zahlreiche Musterformulierungen helfen dabei. Zudem erläutert der Ratgeber, was zu tun ist, wenn Mängel die Traumreise zum Albtraum werden lassen, und wie Ansprüche auf Abhilfe, Reisepreisminderung und Kündigung durchgesetzt werden. Auch Schadenersatz ist ein Thema. In weiteren Kapiteln gibt es Informationen über Reklamationsrechte bei Kauf- und Mietverträgen sowie gegenüber Handwerkern, Versicherungen, Banken und Kommunikationsunternehmen.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de

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