Umtausch & Co

Alle Tips gelten für Österreich, in Deutschland und der Schweiz kann es andere Regeln geben!

Wenn das Christkind beim Geschenk danebengreift – Tücken bei Gutscheinen, Umtausch und Kauf in Internet

Einen roten Pulli oder doch den Nietengürtel? Wer schon beim Geschenkeinkauf für Weihnachten unschlüssig ist, sollte vielleicht eher zu Gutscheinen greifen. „Aber Achtung, bei Umtausch, Gutscheinen oder Einkaufen im Netz lauern Fallen“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik. Damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen unter dem Christbaum kommt, gibt die AK Weihnachtsshoppern Tipps.

Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. „Der Konsument muss den Umtausch vorab ausdrücklich vereinbaren“, sagt Zgubic. Ist der Händler von sich aus dazu bereit, ist das Recht auf den Umtausch auf der Rechnung vermerkt. Umtauschen heißt eine andere Ware aussuchen – Bargeld gibt es meistens nicht zurück. Wer nicht gleich etwas Passendes findet, erhält einen Gutschein.

Für Gutscheine gibt es kein Bargeld. „Mit Gutscheinen können Sie Waren aus dem aktuellen Angebot kaufen“, betont Zgubic. „Ist der Gutschein mehr wert, als das Produkt kostet, gibt’s für den Rest meistens einen neuen.“ Geht eine Firma pleite, kann der Gutschein wertlos werden. Gutscheine gelten 30 Jahre lang – außer sie sind zeitlich befristet.

Die neue Kamera ist kaputt? „Konsumenten haben einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch bis zwei Jahren nach dem Kauf“, weiß Zgubic. „Der Händler muss defekte Waren kostenlos reparieren oder austauschen, letztlich den Preis mindern oder das Geld zurückgeben. Zgubic rät: „Heben Sie immer die Rechnung auf. Sie können problemlos beweisen, wann und wo Sie die Ware gekauft haben.“

Geschenke per Mausklick sind beliebt. „Bestellen Sie das erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf die Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail, Telefonnummer“, empfiehlt Zgubic. „Auch ein Blick auf Versandspesen und das Rücktrittsrecht kann nicht schaden.“ Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Vertragsabschluss. Es gibt Ausnahmen – etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.

Gerade rund um Weihnachten wird gerne mit Ratenkauf geworben: „Heute kaufen, später zahlen.“ Zgubic rät „zur Vorsicht, da Ratenkäufe zu den teuersten Krediten zählen.“ Die effektiven Jahreszinssätze – inklusive aller Kosten – machen bis zu 20 Prozent aus. Prüfen Sie, ob Sie sich die Rate wirklich leisten können. Vergleichen Sie andere Finanzierungen, wenn Sie eine Anschaffung unbedingt brauchen“, sagt Zgubic. Wichtig ist, immer nach dem zu zahlenden Gesamtbetrag zu fragen. Wer eine Rate nicht pünktlich zahlen kann, muss mit saftigen Verzugszinsen und Mahnspesen rechnen.

Alle Tips gelten für Österreich, in Deutschland und der Schweiz kann es andere Regeln geben!

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