Mineralwasser in der Gastronomie – Rechtsfrage

Natürliches Mineralwasser muss in der geschlossenen Flasche serviert werden

Ein „Glas Mineralwasser“ gibt es in der Gastronomie nicht. Natürliches Mineralwasser wird immer direkt am Quellort abgefüllt – und muss auch in dieser Flasche zum Verbraucher kommen. Entsprechend sind Gastronomen verpflichtet dem Gast natürliches Mineralwasser immer in der noch geschlossenen Flasche am Tisch zu servieren. So ist es in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTV) festgelegt. Die ursprüngliche Reinheit des Produktes ist damit bis zum Verzehr garantiert.

Diese gesetzliche Regelung ist eine von vielen, die für natürliches Mineralwasser gilt. Denn wenn es um Reinheit, Hygiene und Qualität von Produkten geht, führt Mineralwasser die Liste der Lebensmittel an. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss – so bestimmt es die MTV. Das Anerkennungsverfahren umfasst mehr als 200 Einzeluntersuchungen. Eine ständige Überwachung durch unternehmenseigene und externe Labors sowie die Lebensmittelbehörde stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden. So bleibt natürliches Mineralwasser ein reines Naturprodukt – von der Quelle bis auf den Tisch des Verbrauchers.

Weitere Infos beim Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) – www.mineralwasser.com

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