Laue Sommernächte sind ideal, um eine Grillparty zu veranstalten. Doch aufgepasst: Rund 4.000 Unfälle jährlich belegen, dass das heiße Vergnügen nicht ungefährlich ist. Wer kommt für den Schaden auf, wenn der Feuerteufel zugeschlagen hat? Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe gibt wichtige Hinweise, welche Versicherung im Schadenfall greift.
Hausratversicherung
Geraten durch ein Grillfeuer versehentlich die Gartenmöbel in Brand, so ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Hier sind alle Gegenstände, die zum Haushalt gehören, gegen ein Feuer finanziell abgesichert. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn außerhalb des eigenen Grundstücks, beispielsweise auf einem Campingplatz, gegrillt wird. Springt ein Funke auf die mitgebrachten Utensilien über und sie fangen Feuer, dann greift die Außenversicherung der Hausratversicherung.
Haftpflichtversicherung
Werden durch eine Unvorsichtigkeit sogar Dritte verletzt, dann greift die eigene Haftpflichtversicherung. Diese kann bei Schadenersatzforderungen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Dazu gehören beispielsweise Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung hilft dann weiter, wenn man bei einem Brand selbst verletzt wird und einen dauerhaften körperlichen Schaden davonträgt. Je nach vereinbarter Leistung erhält man aus dieser Versicherung eine Einmalzahlung.
Am besten ist es jedoch, den Feuerteufel gar nicht erst zum Zuge kommen zu lassen.