Fälschungen auf eBay

Tiffany gg. eBay

Das bei eBay nicht alles Gold ist, was glänzt, dürfte bekannt sein. Für Inhaber bekannter Marken ist es seit vielen Jahren ein Ärgernis, dass bei dem Auktionshaus häufig Plagiate mit ihren Markennamen zum Verkauf stehen. Doch aus rechtlicher Sicht bissen die Markeninhaber bisher auf Granit. Der Bundesgerichtshof befand beispielsweise im Jahr 2004, dass es eBay nicht zuzumuten ist, jedes in einem automatisierten Verfahren eingestellte Angebot zu überprüfen. Doch ebenfalls im Jahr 2004 leitete der Schmuckhändler Tiffany in den USA eine (weitere) Klage gegen eBay ein. Und in diesem Verfahren, dessen Verhandlungen in diesem Jahr beginnen werden, wird eBay eine Mitschuld am Handel mit Plagiaten vorgeworfen. Das Auktionshaus tue nicht genug, um den Handel mit diesen Fälschungen zu verhindern. Ein für das Geschäftsmodell eBays sehr kritisches Verfahren, wie die von der Zeitung befragten Juristen meinen. Allerdings zitiert die New York Times auch das Beispiel einer Rentnerin, die bei eBay 10 Broschen eines Markenherstellers erworben hatte, die sich nachträglich als Fälschung erwiesen. Der Frau wurde der Kaufpreis zwar erstattet. Doch ihr Hinweis auf hunderte anderer, identischer Auktionen wurde von eBay mit dem Hinweis beantwortet, das Auktionshaus trage keine Verantwortung für solche Fälschungen. Für Tiffany dürften solche Zeugen bei den anstehenden Verhandlungen Gold wert sein.

Quelle: www.intern.de

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