Slow Food Dresden begrüßt Verbraucherinformationsgesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung
Am 01. Mai 2008 tritt das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nach langen Diskussionen in Kraft. Nach zahlreichen Lebensmittel- und Fleischskandalen konnte sich der Gesetzgeber nun endlich dazu durchringen, den Bürgern einen Zugang zu den Informationen der Überwachungsbehörden zu geben.
Nur informierte Verbraucher können beanstandete Produkte meiden und damit die Nachfrage für qualitativ hochwertige Produkte steigern.
Entsprechende Anfragen können an das örtliche Ordnungsamt oder die zuständige Stelle zur Lebensmittelüberwachung gestellt werden. Diese müssen grundsätzlich Auskunft erteilen.
RA Arno Glauch, Slow-Food-Convivienleiter Dresden, erklärte, dass das vorliegende Gesetz nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein könne. Es gibt zu viele Ausnahmen von der behördlichen Auskunftspflicht. Auch die mit einem Auskunftsantrag verbundenen Kosten seien in Sachsen noch nicht geklärt. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern habe der Freistaat Sachsen das VIG noch nicht umgesetzt.
Glauch kritisierte, dass die Behörden sich bis zu zwei Monate Zeit lassen könnten, um dem berechtigten Informationsbedürfnis der Verbraucher nachzukommen. Dies entspreche vor allem in Zeiten aktueller Lebensmittelskandale nicht den Erfordernissen der Praxis. Viele Produkte seien dann längst verbraucht.
Weiter kündigte er an, dass zukünftig durch Slow Food und seine Mitglieder konkrete Anfragen an die zuständigen Behörden gerichtet werden. Von den Reaktionen werde man die Öffentlichkeit unterrichten.