WKÖ und Gewerkschaft erarbeiten Details der Lösung bis Ende
April – Schutz der Mitarbeiter im Service zentrales Anliegen –
Wahlfreiheit essentiell für Überleben kleiner Lokale
Der Fachverband Gastronomie der Wirtschaftskammer
Österreich wurde nun gemeinsam mit dem Sozialpartner VIDA auch
offiziell von der Bundesregierung mit der Ausarbeitung der Details
zur angekündigten gesetzlichen Regelung des Nichtraucherschutzes in
der Gastronomie beauftragt.
„Die erste Verhandlungsrunde von Gesundheitsministerin Andrea
Kdolsky und Sozialminister Erwin Buchinger und die darin beschlossene
Einbindung der Sozialpartner hat uns einen großen Schritt in Richtung
eines partnerschaftlichen Miteinanders weitergebracht“, begrüßt
Fachverbands-Obmann Helmut Hinterleitner die Absage der Politik an
ein totales Rauchverbot in der heimischen Gastronomie. Der
Fachverband ist sehr optimistisch, dem Auftrag der beiden
Bundesminister gemäß in den nächsten Wochen gemeinsam mit der
Gewerkschaft VIDA die Details eines für die Gäste, die Gastronomen
und deren Mitarbeiter optimalen Modells zu erarbeiten, das auch im
Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist.
„Ein-Raum-Lokale dürfen nicht diskriminiert werden“
Für Hinterleitner gilt es vor allem in den kommenden Gesprächen
sicherzustellen, dass die Wahlfreiheit für Betriebe mit nur einem
Gastraum gewährleistet wird: „Wir nehmen zur Kenntnis, dass man wegen
möglicher rechtlicher Probleme von einer starren Quadratmetergrenze
offenbar abgehen will.“ Gleichzeitig begrüße er, dass Ein-Raum
Betrieben, bei denen eine räumliche Trennung nicht möglich ist, die
Wahlfreiheit zugesprochen werden soll. Sie sollen sich – für den Gast
klar sichtbar – als Raucher- oder Nichtraucherlokal deklarieren.
Die Ausarbeitung von Kriterien, unter denen eine räumliche
Trennung nicht möglich ist, wird Gegenstand der nächsten Gespräche
sein. Hier geht es vor allem darum, dass einfache und handhabbare
Lösungen gefunden werden, so Branchensprecher Hinterleiter
abschließend.