Das Arbeitslosengeld II reicht nicht aus, um Jugendliche ausgewogen zu ernähren – Zu diesem Schluss kommt das
Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn in einer umfangreichen Studie. Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für
Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro
täglich. Selbst beim Discounter muss man jedoch im Schnitt 4,68 Euro
hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu
stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend
anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten
leiden zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser
situierte Altersgenossen.
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes steht Empfängern von
Arbeitslosengeld II heute ein Betrag von 347 Euro pro Monat zur
Verfügung. Für Kinder gibt es pauschal 60 Prozent dieses Regelsatzes,
für Jugendliche 80 Prozent. "Rund ein Drittel dieser Summe
veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung, Getränke und Tabakwaren",
erklärt Dr. Mathilde Kersting, stellvertretende Leiterin des FKE.
"Das sind 2,57 Euro täglich für Kinder und 3,42 Euro für Jugendliche
ab 14 Jahren. Damit lässt sich nach unseren Erkenntnissen eine
ausgewogene Ernährung nicht realisieren."
Die FKE-Forscher haben die Preise von mehr als 80 Lebensmitteln
erhoben, die für die gesunde Ernährung benötigt werden. Anhand dieser
Daten berechneten sie die Kosten für die so genannte "Optimierte
Mischkost". Dabei handelt es sich um ein vom FKE entwickeltes
Konzept, das eine gesunde Ernährung zu vergleichsweise günstigen
Preisen gewährleisten soll. "Für vier- bis sechsjährige Kinder
reichen die veranschlagten 2,57 Euro gerade aus – allerdings auch
nur, wenn die Lebensmittel beim Discounter gekauft werden", resümiert
Mathilde Kersting. "In normalen Supermärkten muss man
durchschnittlich 3,86 Euro hinblättern." Ein Fünfzehnjähriger, der
sich ausgewogen ernähren möchte, verzehrt im Schnitt gar Lebensmittel
im Wert von 4,68 Euro täglich (Discounter) bzw. 7,44 Euro
(Supermarkt).