Arno Dirker hat vor kurzem seine Brennerei verlegt, in ein Gebiet, das momentan noch zu Hessen gehört. Im Zuge eines lange geplanten Ländertausches soll es jedoch demnächst an Bayern übergeben werden. Ob er seine Brände und Geiste in Bayern oder Hessen herstellt, könnte dem Edelbrenner eigentlich ganz egal sein, wären da nicht folgende Umstände: Beamte der hessischen Monopolverwaltung in Neu Isenburg hatten ihm die Bauweise eines Brennkessels genehmigt, die auch auf dem neuen Gelände die hohe Qualität seiner Destillate sichern und einen ungestörten Betriebsablauf garantiert. Sollte der Dirkersche Betrieb nun demnächst unter die Aufsicht des bayerischen Oberzollamts in Schweinfurt fallen, darf Dirker seine mehrfach prämierten Edelbrände nicht in der Form destillieren, wie sie das qualitativ beste Ergebnis erzielen. Die Bauweise des Brennkessels, den Dirker auf der Basis seiner 20-jährigen Brennkarriere hat anfertigen lassen, gefällt den bayerischen Zollbeamten nicht.
Regeln fern der Realität
Eine weitere Vorschrift, auf der die Schweinfurter Beamten bestehen, ist die "Ein-Tür-Regelung“, welche besagt, dass ein Destillateur in einer Abfindungsbrennerei nur eine Außentür haben darf, damit er beim Schwarzbrennen nicht entkommen kann. Arno Dirker brennt jedoch nicht schwarz. Im Gegenteil, er nimmt sämtliche Vorschriften sehr genau und zahlt seit Anfang der 90er Jahre seine nicht unerhebliche Branntweinsteuer stets vier Wochen vor Frist. "Das waren vom Jahr 2000 bis dato immerhin cirka 750.000 – die ich gezahlt habe“, sagt Dirker. Zudem hat er bei der "Ein-Tür-Regelung“ brandschutztechnische Bedenken und sieht seine fünf Mitarbeiter im Falle eines Brands gefährdet. Was den passionierten Unternehmer besonders trifft, ist die Tatsache, dass er seine steuerbegünstigte Abfindungsbrennerei nicht – wie im Jahr 2000 bewilligt – auf das neue Gelände verlegen darf, so dass Abfindungs- und Verschlussbrennerei nebeneinander liegen. Nicht nur, dass die Hälfte seines Unternehmens nun an einem anderen Ort verbleiben muss, er wird seine Abfindungsbrennerei sogar entweder stilllegen oder an Dritte verpachten müssen. Laut Brennereiordnung dürfen nämlich auf ein und demselben Gelände nicht zwei Brennereien stehen. Dass dies jedoch in vielen deutschen Betreiben dennoch der Fall ist, kümmert die Entscheidungsträger im Fall Dirker wenig. Zudem würde er sein Abfindungsbrennrecht verlieren, sobald er die neue Verschlussbrennerei in Betrieb nimmt, denn ein Gewerbetreibender darf keine zwei Brennrechte besitzen. "Ich muss nun die Brennerei, die sich auf dem Gelände meiner Eltern befindet, an eine fremde Person verpachten und habe kein Mitspracherecht mehr, was die Brandherstellung oder irgend eine andere wirtschaftliche Entscheidung betrifft“, erklärt Dirker.
Ein Schildbürgerstreich
Aber Dirker kämpft gegen den Amtsschimmel und hofft, dass am Ende alles gut wird. Aus Protest hat er am 1. März 2007 seinen Erstwohnsitz auf dem Gelände des neuen Betriebes angemeldet. Er nimmt an, dass er dadurch den Ländertausch verhindern kann und sein Grundstück in Hessen bleibt. Die zuständige Flurbereinigungsbehörde macht ihm da allerdings wenig Hoffnung. Der Ländertausch sei beschlossene Sache und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aufzuhalten, so die Beamten. "Ich möchte lediglich, dass ich die mir im Jahr 2000 zugesagten Baumaßnahmen umsetzen und meine Brände in bester Qualität herstellen kann“, fordert Dirker. "Mein Betrieb kann in jedem Jahr zehn Prozent Umsatzzuwachs einfahren, meine Produkte wurden mit zahlreichen Medaillen prämiert und ich sorge nebenbei auch noch dafür, dass das heimische Obst verwertet wird und zahlreiche Menschen in Lohn und Brot stehen.“ Aber diese Argumente zählen bei den Beamten nicht.
Neue Wege gehen
Dirker kann nicht verstehen, warum in seiner Brennerei auf unpraktikablen Amtvorschriften bestanden wird, wenn es außerdem zahlreiche Brennereien in Deutschland gibt, bei denen diese Vorschriften nicht eingehalten werden müssen. "Das deutsche Brennrecht ist extrem restriktiv“, sagt er,"es ist schade, dass einem so viele Vorschriften die Arbeit erschweren“. Sollte der Ländertausch in geplanter Weise vollzogen werden und sein Betrieb in Zukunft der Aufsicht des Schweinfurter Zollamtes unterstehen, will Dirker seinen Betrieb schließen. "Ich verlasse meine Heimat zwar ungern, aber ich habe viele Anfragen aus aller Welt und kann mir gut vorstellen, dass ich hier alles verkaufe und mich zum Beispiel in China niederlasse“, sagt Dirker. Seine Fangemeinde, zu der unter anderem auch die besten Köche Deutschlands zählen, wäre sicher sehr traurig über diesen Verlust.